"Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

(Art. 1 Grundgesetz).

Mobbing basiert auf der Entwürdigung des Mobbingopfers und steht daher in krassem Gegensatz zu diesem im deutschen Grundgesetz festgeschriebenen Grundrecht jedes Menschen. Systematisch wird das Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg erniedrigt, gedemütigt, schikaniert - in seiner Würde zutiefst verletzt. Dennoch ist "Mobbing" bisher im deutschen Strafrecht nicht derart definiert, dass daraus eine strafrechtliche Verfolgung des/der Täter/s resultiert.

Statt einer geeigneten Definition durch den Gesetzgeber ist das Opfer verpflichtet, die zahllosen Einzelhandlungen des Mobbings zu dokumentieren und nachzuweisen. Um "Mobbing" strafrechtlich relevant feststellen zu können, müssen die einzelnen Verhaltensweisen nach Zeit, Ort, beteiligten Personen und sonstigen Umständen konkret dargestellt und nachgewiesen werden.

Im Regelfall erkennt jedoch selbst das Opfer erst sehr spät, dass es gemobbt wird. Rückwirkend die einzelnen Taten, wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung nachzuweisen ist nahezu unmöglich. Ist das Opfer in der Lage, wenigstens einige der Vorfälle belegen zu können, ist dies häufig nicht ausreichend, die systematischen und fortgesetzten Verhaltensweisen des/der Täter/s darzulegen. Die Handlungen werden als Einzeltaten und damit als unbedeutend betrachtet.

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt - Mobbing ist Gewalt.

Solange die deutsche Rechtsprechung keine strafrechtliche Verfolgung der Täter ermöglicht, ist in Deutschland niemand vor dieser perfiden Form von Gewalt geschützt.



Öffentliche Forderung eines Anti-Mobbing-Gesetzes. Mach mit!

Petition: ‚Forderung zur Schaffung einer eigenen Strafrechtsnorm ‚Mobbing’ [...] zur Sanktionierung von Mobbing als Form psychischer Gewalt’



Ernst gemeinte Kommentare, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Thema oder zum Buch gern ins Gästebuch oder Kontaktformular.